Qualifikationen

Gute Fußpflege dient nicht nur dem Wohlbefinden sondern auch der Gesundheit. Lesen Sie hier welche Arten der Fußpflege es gibt, worauf Sie bei der Fußpflege achten sollten und was Sie wissen sollten zum Thema professionelle Fußbehandlung.

Der feine Unterschied

Bei der Tätigkeit als Fußpfleger/-in wird heute zwischen der kosmetischen und der medizinischen Fußpflege / Podologie unterschieden:

  • Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen, präventiven und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Der Fußpfleger/in wird im Vorfeld der medizinischen Versorgung tätig.
  • Medizinische Fußpflege / Podologie ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und am bereits geschädigten Fuß. Der Podologe ist Fußpflegeprofi, der als Partner des Arztes bei der Behandlung von Fußproblemen anerkannt ist.

Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als eine heilberufliche Tätigkeit eingeordnet worden und damit erlaubnispflichtig: Seit dem Jahr 2002 darf sich nur noch derjenige medizinische/r Fußpfleger/-in bzw. Podologe/-in nennen, der entweder die Erlaubnis, die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach dem Podologengesetz (PodG) nachweisen kann.

Medizinische Fußpfleger / Podologen absolvieren eine mindestens zweijährige Schulausbildung, die eine fundierte Ausbildung über den diabetischen Fuß beinhaltet. Die während dieser Zeit erworbenen medizinischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten werden in einem Staatsexamen geprüft.

Für den Patienten wird dadurch leicht ersichtlich, wer der kompetente Ansprechpartner für Fußprobleme ist. Jeder Arzt und jeder Patient kann durch die geschützte Berufsbezeichnung Podologe/-in den benötigten Ansprechpartner aus den vielen zum Teil verwirrenden Berufsbezeichnungen für sich schnell und einfach herausfiltern.